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Datum letzte
 Aktualisierung
:
02.01.2024 

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SLGNUETZEN
Erwerb

Waffenerwerb bzw. Besitz

Hier finden Sie den  offiziellen “aktuellen”
Fragenkatalog fuer die Sachkundepruefung gemaess $7 WaffG

Voruebergehende Ueberlassung von Schusswaffen

Nachweis ueber die voruebergehende Berechtigung zum Erwerb bzw. Fuehren von Waffen
nach §12 WaffG (Beleg gemaess §38 Nr. 1e Waffengesetz (WaffG))


Was passiert bis zum Besitz der ersten Sportwaffe?

Ich moechte aus gegebenen Anlass hier darstellen, was alles passiert, bis Du die erste Sportwaffe Dein Eigen nennen kannst. Ich berichte hier aus meinen eigenen Erfahrungen - soll heissen, dass nicht alles fehlerfrei und ideal verlaufen ist und man mir Fehler nachsehen moege. Es ist halt eine Orientierung.

Zuerst einmal muss man natuerlich Mitglied eines anerkannten Schiessportverbandes werden. Bei mir war das also die SLG Nuetzen, eine Gruppe des BDMP. Der SLG Leiter betreute mich von Anfang an und alle Mitglieder der SLG waren freundlich und hilfbereit.

Der Eintritt in den BDMP und die SLG ist obligatorisch. Hierzu benoetigt man Passbilder, die Antraege fer BDMP und SLG sowie die jeweiligen Einzugsermaechtigungen und ein aktuelles Fuehrungszeugnis. Ab bestaetigten Eintritt in den BDMP fangen die 12 Monate an zu laufen, die eine der Voraussetzungen fuer den Waffenerwerb sind. Man muss eine mindestens 12 monatige aktive Migliedschaft nachweisen.

Nun geht es an´s Ueben mit der Waffe. Je nach SLG stehen verschiedene “Vereinswaffen” zur Verfuegung, die man ausprobieren und mit denen man so die eigenen Vorlieben definieren kann. Mit der Aufnahme in den BDMP erhaelt man unter Anderem ein “Schiessbuch”. Dieses Buch wird vom Schuetzen gefuehrt. Hier werden die eigenen Leistungen waehrend der Uebeungen verzeichnet und hier wird auch die Teilnahme an Uebungsabenden und Wettkaempfen dokumentiert. Diese Nachweise benoetigt man spaeter ebenfalls zur Beantragung einer WBK

Nach einer gewissen Zeit meldet man sich zur Sachkundepruefung an. Das geht bei uns ganz unkompliziert durch Meldung an den Landesverbandsleiter. Die Sachkundepruefung wird nach einem Vorbereitungs-Lehrgang abgenommen.

Wenn dann die 12 Monate Mitgliedschaft im BDMP vergangen sind und man regelmaessig an den Uebungsabenden teilgenommen hat, kann man die Bescheinigung eines waffenrechtlichen Beduerfnisses beantragen. Nun sollte man auch spaetestens die Disziplin benennen koennen, die man schiessen moechte ;-) Die Formulare (siehe oben) sowie die Anleitung zum Ausfuellen der Formulare sollte man beherzigen. Weiterhin werden jetzt die Trainings-Nachweise der letzten 12 Monate benoetigt, die man in Kopie befuegt (Originale verfuegbar halten!).

Ein Tip am Rande: Man darf innerhalb von 6 Monaten maximal 2 Schusswaffen erwerben. Somit kann das Beduerfnis auch fuer max. zwei Waffen beantragt werden. Dann wird der Antrag vom SLG-Leiter und dem Landesverbandsleiter geprueft und unterschrieben. Die Pruefung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Nachdem die unterschiebenen Beduerfnisse zurueck sind, fuellt man das Antrags-Formular zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte aus. Bei uns bekommt man es vom Amt fuer Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten in Bad Segeberg.  Bitte vergesst nicht, auch die Erlaubnis fuer den Erwerb entsprechender Munition zu beantragen!
Weitere Unterlagen sind natuerlich neben der Urkunde ueber den bestandenen Sachkundelehrgang der Nachweis der vorschriftsgemaessen Unterbringungsmoeglichkeit der beantragten Waffen (A-Schrank fuer Langwaffen, B-Schrank fuer Kurzwaffen und Behaeltnis fuer die Munition). Diesen Nachweis erbringt man am Besten, wenn man die Rechnung(en) fuer die (zertifizierten) Tresore beifuegt und Fotos anfertigt, aus denen die Aufstellung, die Befestigung und das Zertifikat deutlich zu erkennen sind.  Bitte gebt auch Rueckrufnummern an, unter denen Ihr wirklich zu erreichen seid.

Tip: Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, dass ich die Unterlagen persoenlich abgegeben habe. Man kann dann neben den Kopien die Originale vorlegen.

Nach einiger Zeit bekommt man entweder eine Rueckfrage oder die ersehnte WBK mit anliegender Rechnung. In der WBK sollten nun der Voreintrag fuer die beantragte Waffe sowie die entsprechende Munition eingetragen sein.

Nun koennt Ihe Euch an den Erwerb einer Waffe wagen. Beim Abschluss des Kaufes traegt der Haendler die Waffe in die WBK ein. Diese muss nun wieder dem Amt zur Bestaetigung und Registrierung vorgelegt werden. Weil das auch wieder eine Weile dauert, sollte man vor Abgabe eine Kopie der WBK anfertigen, die in dieser Zeit einen Berechtigungsnachweis darstellt.


Johannes

 

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